Pflegt ein Tierarzt einen Seehund gesund -
dann wildert er!
Die Tierärztin
Janine Bahr von der Insel Föhr bemüht sich seit Jahren um das
Recht, hilflosen Wildtieren, auch verlassenen, geschwächten
Seehundbabies -„Heuler" genannt - helfen zu dürfen.
„Privatpersonen" ist das verboten, denn obwohl sie seit 30
Jahren unter Naturschutz stehen, unterliegen Seehunde dem
Landes-Jagdgesetz von Schleswig-Holstein, und es gilt für sie die
Bundes-Wildschutz-Verordnung. Ein Relikt aus den Zeiten, als sie
gejagt wurden. Wer sich eines Tieres annimmt, „eignet es
sich" laut Gesetz „an“, was als Wilderei betrachtet wird.
Das gilt auch für Tierärzte! Weil also Janine Bahr einen geschwächten,
ausgehungerten Heuler in ihrer Praxis aufpäppelte, den sie anschließend
gesund in die Freiheit entließ, erhielt sie vom Landkreis
Nordfriesland einen Bußgeldbescheid über mehr als 1.500 €. Der
Fall kam vor Gericht, weil sie Widerspruch einlegte. Anfang August
wurde das Verfahren wegen „geringer Schuld" eingestellt
Warum wurde Frau Dr.
Bahr nicht freigesprochen? Offenbar wurden zwei Aspekte bei den
Verfahren außer Acht gelassen: Wir Tierärzte sind dem Tierschutz
aufgrund unseres Berufsethos verpflichtet. Wenn wir helfen können,
müssen wir es also auch tun. Der zweite Aspekt ist die Tatsache,
dass der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, auch das lässt
keine andere Wahl, als hilfebedürftigen Tieren zu helfen. Ein
Tierarzt hat die Fachkenntnisse, um kranken, auch mit ansteckenden
Krankheiten infizierten Tieren, zu helfen und diese zu behandeln.
Das ist das tägliche Brot unseres Berufsstandes. Stattdessen haben
40 „ausgewählte Seehundjäger" die Pflicht, zu Entscheiden,
ob sie hilflose Seehundkinder entweder in die saisonal überfüllte
Aufzuchtstation Friedrichskoog bringen oder sie erschießen. Die
„Fachkenntnisse" erhalten sie bei jährlichen Schulungen, die
jedoch freiwillig sind. Es ist also möglich, gar nicht
teilzunehmen. Ich halte das für einen Skandal. Tierärzte als
jahrelang, fundiert ausgebildete Fachleute dürfen sich nicht um
hilfebedürftige Seehunde kümmern, wohl aber oberflächlich oder
mangelhaft geschulte Jäger? Es erscheint wie eine nicht zeitgemäße
Bedienung der Interessen einer antiquierten Lobby. Der Föderalismus
scheint in den Jagdgesetzen der Bundesländer und der
Bundes-Wildschutz-Verordnung wohl noch nicht überwunden zu sein.
Frau Bahr bringe ich Hochachtung und Respekt entgegen, weil sie sich
dafür einsetzt, dass auch Wildtieren die Hilfeleistung zuteil wird,
die sie als Individuum brauchen. Die Tierärztekammer sollte ihr
unbedingt zur Seite stehen und aktiv werden.
Karin Ulich
(September 2010)