Tier & Mensch e.V.

Pflegt ein Tierarzt einen Seehund gesund - dann wildert er!
Die Tierärztin Janine Bahr von der Insel Föhr bemüht sich seit Jahren um das Recht, hilflosen Wildtieren, auch verlassenen, geschwächten Seehundbabies -„Heuler" genannt - helfen zu dürfen. „Privatpersonen" ist das verboten, denn obwohl sie seit 30 Jahren unter Naturschutz stehen, unterliegen Seehunde dem Landes-Jagdgesetz von Schleswig-Holstein, und es gilt für sie die Bundes-Wildschutz-Verordnung. Ein Relikt aus den Zeiten, als sie gejagt wurden. Wer sich eines Tieres annimmt, „eignet es sich" laut Gesetz „an“, was als Wilderei betrachtet wird. Das gilt auch für Tierärzte! Weil also Janine Bahr einen geschwächten, ausgehungerten Heuler in ihrer Praxis aufpäppelte, den sie anschließend gesund in die Freiheit entließ, erhielt sie vom Landkreis Nordfriesland einen Bußgeldbescheid über mehr als 1.500 €. Der Fall kam vor Gericht, weil sie Widerspruch einlegte. Anfang August wurde das Verfahren wegen „geringer Schuld" eingestellt
Warum wurde Frau Dr. Bahr nicht freigesprochen? Offenbar wurden zwei Aspekte bei den Verfahren außer Acht gelassen: Wir Tierärzte sind dem Tierschutz aufgrund unseres Berufsethos verpflichtet. Wenn wir helfen können, müssen wir es also auch tun. Der zweite Aspekt ist die Tatsache, dass der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, auch das lässt keine andere Wahl, als hilfebedürftigen Tieren zu helfen. Ein Tierarzt hat die Fachkenntnisse, um kranken, auch mit ansteckenden Krankheiten infizierten Tieren, zu helfen und diese zu behandeln. Das ist das tägliche Brot unseres Berufsstandes. Stattdessen haben 40 „ausgewählte Seehundjäger" die Pflicht, zu Entscheiden, ob sie hilflose Seehundkinder entweder in die saisonal überfüllte Aufzuchtstation Friedrichskoog bringen oder sie erschießen. Die „Fachkenntnisse" erhalten sie bei jährlichen Schulungen, die jedoch freiwillig sind. Es ist also möglich, gar nicht teilzunehmen. Ich halte das für einen Skandal. Tierärzte als jahrelang, fundiert ausgebildete Fachleute dürfen sich nicht um hilfebedürftige Seehunde kümmern, wohl aber oberflächlich oder mangelhaft geschulte Jäger? Es erscheint wie eine nicht zeitgemäße Bedienung der Interessen einer antiquierten Lobby. Der Föderalismus scheint in den Jagdgesetzen der Bundesländer und der Bundes-Wildschutz-Verordnung wohl noch nicht überwunden zu sein. Frau Bahr bringe ich Hochachtung und Respekt entgegen, weil sie sich dafür einsetzt, dass auch Wildtieren die Hilfeleistung zuteil wird, die sie als Individuum brauchen. Die Tierärztekammer sollte ihr unbedingt zur Seite stehen und aktiv werden.
Karin Ulich (September 2010)
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